Anmeldeformular downloaden
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Ordentliche Mitglieder können nur Doktoren der Medizin oder graduierte Absolventen anderer Fakultäten oder Hochschulen werden. Ordentliche Mitglieder in Pension („Pensionisten“) können von der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages befreit werden. | |
Als außerordentliche Mitglieder können auch nichtgraduierte Personen aufgenommen werden, die an den Aktivitäten der Gesellschaft teilnehmen wollen und die Vereinszwecke zu fördern beabsichtigen. | |
Unterstützende Mitglieder können physische und juristische Personen werden, die sich verpflichten, die Gesellschaft durch alljährliche Subventionen zu fördern. | Kosten: € 15,- | | Kosten: € 15,- | | Kosten: € 900,- | |