Statutenmäßige Vertretungsregelung: | Der Vorsitzende vertitt die Gesellschaft nach außen. Der Vorsitzende unterzeichnet wichtige Schriftstücke, insbesondere den Verein verpflichtende Urkunden und dergleichen, gemeinsam mit dem Stellvertreter und dem Sekretär, während er in Geldangelegenheiten gemeinsam mit dem Schatzmeister zeichnet. Bei Verhinderung vertritt den Vorsitzenden der Stellvertreter. |